Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

für den Webshop der

gastro total GmbH

Possenheimer Straße 21

97348 Markt Einersheim

Deutschland

Stand: August 2026


§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen und Verträge, die über den Online-Shop der gastro total GmbH, Possenheimer Straße 21, 97348 Markt Einersheim – nachfolgend „gastro total“ genannt – abgeschlossen werden.
  2. Das Angebot des Online-Shops richtet sich ausschließlich an
    1. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
    2. juristische Personen des öffentlichen Rechts und
    3. öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit Abgabe seiner Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die Bestellung ausschließlich zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken abgibt.
  5. gastro total ist berechtigt, vor Annahme einer Bestellung einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere einen Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-Identifikationsnachweis oder einen vergleichbaren Nachweis.
  6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn gastro total ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, soweit ihre Einbeziehung vereinbart wurde.
  8. Individuelle Vereinbarungen zwischen gastro total und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 2 Registrierung und Kundenkonto

1. Soweit für eine Bestellung die Einrichtung eines Kundenkontos erforderlich ist, hat der Kunde bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Unternehmens-, Kontakt-, Rechnungs- oder Lieferdaten unverzüglich im Kundenkonto zu aktualisieren oder gastro total mitzuteilen.

3. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.

4. Besteht der Verdacht einer unbefugten Nutzung, hat der Kunde gastro total unverzüglich zu informieren und sein Passwort zu ändern.

5. gastro total ist berechtigt, Kundenkonten vorübergehend zu sperren oder zu löschen, wenn:

    a) unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden,

    b) Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen,

    c) ein Missbrauch des Kundenkontos vorliegt,

    d) fällige Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht erfüllt wurden oder

    e) ein sonstiger erheblicher Verstoß gegen vertragliche Pflichten vorliegt.

6. Bereits geschlossene Verträge und bestehende Zahlungspflichten bleiben von einer Sperrung oder Löschung des Kundenkontos unberührt.


§ 3 Produktdarstellungen und Angebote

  1. Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
  2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs-, Verbrauchs- und sonstige technische Angaben dienen der Produktbeschreibung. Handelsübliche oder technisch notwendige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit:
    1.     die vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wird,
    2.     die vertragsgemäße Verwendbarkeit erhalten bleibt und
    3.     die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.
  3. Herstellerseitige Änderungen der Konstruktion oder Ausstattung bleiben unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 vorbehalten.
  4. Produktabbildungen können insbesondere aufgrund von Bildschirmdarstellung, Lichtverhältnissen, Produktionsserien oder herstellerseitigen Änderungen vom tatsächlichen Erscheinungsbild abweichen.
  5. Angaben zu Lieferzeiten und Verfügbarkeit sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
  6. Individuelle Angebote von gastro total sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein individuelles Angebot gilt nur innerhalb der darin genannten Annahmefrist.


§ 4 Vertragsschluss im Online-Shop

  1. Der Kunde kann Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung überprüfen und korrigieren.
  2. Mit Anklicken des abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren und Leistungen ab.
  3. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde regelmäßig eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
  4. Der Vertrag kommt zustande, wenn gastro total:
    1.     die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform annimmt,
    2.     den Kunden ausdrücklich zur Zahlung auffordert oder
    3.     die bestellte Ware versendet.
      • Maßgeblich ist der zuerst eintretende Zeitpunkt.
  5. Bei Zahlung per Vorkasse kommt der Vertrag mit Übersendung der Auftragsbestätigung oder Zahlungsaufforderung zustande.
  6. gastro total ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage am Sitz von gastro total gelten nicht als Werktage.
  7. Wird die Bestellung nicht innerhalb dieser Frist angenommen, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden.
  8. Werden nur einzelne Positionen einer Bestellung bestätigt oder versendet, kommt der Vertrag nur hinsichtlich dieser Positionen zustande, sofern gastro total nicht zuvor die gesamte Bestellung angenommen hat.
  9. Der Vertragstext wird von gastro total im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Die Bestelldaten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden in einer speicherfähigen Form zur Verfügung gestellt oder können über den Online-Shop abgerufen werden.


Die allgemeinen Pflichten beim elektronischen Vertragsschluss umfassen unter anderem Korrekturmöglichkeiten, eine elektronische Eingangsbestätigung und die Möglichkeit, Vertragsbedingungen zu speichern. Diese Pflichten gelten grundsätzlich auch im elektronischen Geschäftsverkehr mit Unternehmern, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird.  


§ 5 Preise und zusätzliche Kosten

  1. Sämtliche im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Hinzu kommen die im Bestellprozess ausgewiesenen Versand-, Fracht-, Verpackungs- und sonstigen Nebenkosten.
  3. Maßgeblich sind die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop angezeigt oder individuell vereinbart wurden.
  4. Bei offensichtlichen Schreib-, Rechen-, Preis- oder Übertragungsfehlern ist gastro total nicht verpflichtet, einen Vertrag zu dem fehlerhaft angegebenen Preis anzunehmen.
  5. Bereits zustande gekommene Verträge bleiben hiervon unberührt. Gesetzliche Anfechtungsrechte bleiben bestehen.
  6. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind im Kaufpreis insbesondere nicht enthalten:
    1.     Einbringung an den endgültigen Aufstellort,
    2.     Montage oder Demontage,
    3.     Installation und Anschluss,
    4.     Inbetriebnahme und Einweisung,
    5.     Anpassung bestehender Leitungen oder Anschlüsse,
    6.     bauliche Arbeiten,
    7.     Entsorgung von Verpackungen oder Altgeräten,
    8.     behördliche Abnahmen oder Genehmigungen.
  7. Solche Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie in der Produktbeschreibung, Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet wurden.


§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung erfolgt über die im Online-Shop angebotenen und im konkreten Bestellprozess verfügbaren Zahlungsmethoden.
  2. gastro total ist berechtigt, die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten von einer Bonitätsprüfung, der Bestellhöhe, dem Lieferland, bestehenden Zahlungsrückständen oder sonstigen sachlichen Gründen abhängig zu machen.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Bei vereinbarter Vorkasse ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Die Lieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
  5. Der Kunde kommt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
  6. Bei Entgeltforderungen beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
  7. gastro total ist außerdem berechtigt, bei Zahlungsverzug die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro sowie einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Ersatz von Rechtsverfolgungskosten angerechnet, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
  8. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  9. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zu.
  10. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Der gesetzliche Verzugszins bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; zusätzlich sieht § 288 BGB grundsätzlich eine Verzugspauschale von 40 Euro vor.  


§ 7 Lieferung und Lieferzeit

  1. Die Lieferung erfolgt ab dem in der Auftragsbestätigung bezeichneten Lager oder Versandort an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
  2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn gastro total sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt hat.
  3. Unverbindlich angegebene Lieferzeiten sind voraussichtliche Lieferzeiten und begründen keinen Fixtermin.
  4. Der Beginn einer vereinbarten Lieferfrist setzt voraus, dass:
    1.    alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind,
    2.    erforderliche Unterlagen und Freigaben vorliegen,
    3.    der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat und
    4.    vereinbarte Vorauszahlungen vollständig eingegangen sind.
  5. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit und zu zusätzlichen Kosten führen.
  6. gastro total ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit:
    1.    die Teillieferung für den Kunden vertragsgemäß nutzbar ist,
    2.    die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt erscheint und
    3.    dem Kunden hierdurch kein erheblicher zusätzlicher Aufwand entsteht.
  7. Zusätzliche Versandkosten für eine von gastro total veranlasste Teillieferung trägt gastro total, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
  8. Wird gastro total trotz eines ordnungsgemäß und rechtzeitig abgeschlossenen, kongruenten Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, ist gastro total berechtigt, hinsichtlich der nicht verfügbaren Ware vom Vertrag zurückzutreten.
  9. gastro total wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren. Bereits geleistete Zahlungen für die nicht lieferbare Ware werden unverzüglich erstattet.
  10. gastro total haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, von gastro total nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Hierzu gehören insbesondere:
    1. Naturereignisse,
    2. Krieg, Terror, Unruhen oder Embargos,
    3. Epidemien und Pandemien,
    4. behördliche Maßnahmen,
    5. rechtmäßige Arbeitskämpfe,
    6. Energie-, Rohstoff- oder Transportausfälle,
    7. erhebliche Störungen der Verkehrswege oder Lieferketten,
    8. unverschuldete Betriebs- oder IT-Ausfälle sowie
    9. entsprechende Ereignisse bei Lieferanten oder Transportdienstleistern.
  11. In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
  12. Dauert das Leistungshindernis länger als drei Monate an oder ist die Leistung dauerhaft unmöglich geworden, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden insoweit erstattet.
  13. Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen eines von gastro total zu vertretenden Lieferverzugs bleiben nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.


§ 8 Mitwirkungspflichten und Lieferbedingungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige und zutreffende Lieferadresse anzugeben.
  2. Bei Speditionslieferungen hat der Kunde sicherzustellen, dass:
    1.     die Lieferstelle mit dem vorgesehenen Transportfahrzeug erreichbar ist,
    2.     Zufahrtsbeschränkungen rechtzeitig mitgeteilt wurden,
    3.    eine empfangsberechtigte Person anwesend ist,
    4.     erforderliche Entladeflächen verfügbar sind und
    5.     die Ware ohne Gefährdung von Personen oder Sachen entladen werden kann.
  3. Soweit nicht ausdrücklich eine weitergehende Leistung vereinbart wurde, erfolgt die Speditionslieferung bis zur Bordsteinkante beziehungsweise bis zu dem mit dem Transportdienstleister vereinbarten Übergabeort.
  4. Der Kunde hat gastro total vor Vertragsschluss über besondere Umstände zu informieren, die die Lieferung erschweren können, insbesondere über:
    1.     Fußgängerzonen,
    2.     Gewichtsbeschränkungen,
    3.     enge Zufahrten,
    4.     fehlende Laderampen,
    5.     Treppen oder enge Türen,
    6.     fehlende Aufzüge sowie
    7.     zeitliche Anlieferungsbeschränkungen.
  5. Zusätzliche Kosten, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden, einer fehlgeschlagenen Zustellung oder einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung entstehen, trägt der Kunde.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist gastro total berechtigt, Ersatz der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen zu verlangen, insbesondere Lager-, Rücktransport-, Stand- und erneute Zustellkosten.
  7. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


§ 9 Gefahrübergang und Versand

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben wurde.
  2. Dies gilt auch dann, wenn:
    1.     gastro total die Transportkosten trägt,
    2.     Teillieferungen erfolgen oder
    3.     gastro total weitere Leistungen, insbesondere die Organisation des Transports, übernommen hat.
  3. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Ware versandbereit ist und gastro total den Kunden hierüber informiert hat.
  4. Ist ausnahmsweise eine Abholung vereinbart, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten über.


§ 10 Warenannahme und Transportschäden

  1. Der Kunde soll die Lieferung bei Erhalt auf äußerlich erkennbare Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen überprüfen.
  2.  Äußerlich erkennbare Transportschäden sollen nach Möglichkeit:
    1.     auf dem Ablieferungsbeleg vermerkt,
    2.     durch Fotos dokumentiert,
    3.     vom Transportdienstleister bestätigt und
    4.     gastro total unverzüglich mitgeteilt werden.
  3. Die Verpackung soll bis zur Klärung des Schadens aufbewahrt werden.
  4. Die Mitwirkung bei der Feststellung und Dokumentation eines Transportschadens dient der Sicherung möglicher Ansprüche gegenüber dem Transportdienstleister.
  5. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB bleiben unberührt.
  6. Soweit § 377 HGB nicht anwendbar ist, führt die unterlassene Meldung eines Transportschadens gegenüber dem Transportdienstleister nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte. Der Kunde hat jedoch Schäden zu vermeiden und gastro total bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transportdienstleister angemessen zu unterstützen.


§ 11 Montage, Installation und Inbetriebnahme

  1. Montage-, Installations-, Anschluss-, Inbetriebnahme- oder Einweisungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  2. Der Kunde ist auf eigene Kosten dafür verantwortlich, dass zum vereinbarten Leistungstermin alle technischen und baulichen Voraussetzungen vorliegen.
  3. Hierzu gehören insbesondere:
    1.     ausreichend dimensionierte Stromanschlüsse,
    2.     fachgerecht ausgeführte Wasser-, Abwasser- und Gasanschlüsse,
    3.     Lüftungs- und Abluftanlagen,
    4.     tragfähige Böden und Wände,
    5.     geeignete Aufstellflächen,
    6.     ausreichende Tür-, Flur- und Aufzugsmaße,
    7.     erforderliche Genehmigungen und Abnahmen sowie
    8.     die Einhaltung geltender Brandschutz-, Hygiene- und Arbeitsschutzvorgaben.
  4. Arbeiten an Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasser-, Kälte- oder Lüftungsanlagen dürfen nur durch entsprechend qualifizierte und zugelassene Fachunternehmen ausgeführt werden.
  5. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist gastro total nicht verpflichtet, bestehende Anschlüsse, Leitungen, Abluftanlagen oder bauliche Gegebenheiten auf ihre Eignung zu überprüfen.
  6. Der Kunde hat die technischen Daten, Anschlusswerte, Aufstellhinweise und Bedienungsanleitungen vor Installation und Inbetriebnahme zu beachten.
  7. Entstehen Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, weil die erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen oder Angaben des Kunden unzutreffend waren, kann gastro total die hierdurch entstehenden Mehrkosten berechnen.
  8. Eine erfolgte Montage oder Inbetriebnahme entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, vorgeschriebene Prüfungen, Wartungen und behördliche Abnahmen durchführen zu lassen.


§ 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen von gastro total aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von gastro total.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit nach Art und Wert der Ware üblich, auf eigene Kosten ausreichend gegen Verlust, Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Einbruchdiebstahl- und sonstige übliche Risiken zu versichern.
  3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind ohne vorherige Zustimmung von gastro total nicht zulässig.
  4. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer an gastro total ab. gastro total nimmt die Abtretung an.
  5. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.
  6. gastro total darf die Einziehungsermächtigung widerrufen und die Offenlegung der Abtretung verlangen, wenn der Kunde:
    1.     mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät,
    2.     seine Zahlungen einstellt,
    3.     einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt oder
    4.     ein vergleichbarer erheblicher Vermögensverfall eintritt.
  7. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für gastro total. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, gastro total nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt gastro total Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
  8. Erwirbt der Kunde kraft Gesetzes Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt er gastro total bereits jetzt Miteigentum im vorgenannten Verhältnis. gastro total nimmt die Übertragung an. Der Kunde verwahrt die neue Sache unentgeltlich für gastro total.
  9. Der Kunde hat gastro total unverzüglich zu informieren, wenn:
    1.     Dritte auf die Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen zugreifen,
    2.     eine Pfändung erfolgt oder
    3.     die Vorbehaltsware beschädigt, zerstört oder abhandenkommt.
  10. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen dauerhaft um mehr als zehn Prozent, wird gastro total auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
  11. Ein Rücknahmeverlangen von gastro total bedeutet nicht automatisch den Rücktritt vom Vertrag. Das Recht zur Verwertung der Vorbehaltsware richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 13 Mängelrechte

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind vorrangig:
    1.     die Auftragsbestätigung,
    2.     die ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibung und
    3.     die im Vertrag ausdrücklich einbezogenen Herstellerangaben.
  3. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder Angaben Dritter werden nur dann Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit, wenn gastro total sie ausdrücklich bestätigt hat oder ihre Berücksichtigung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  4. Ist der Kunde Kaufmann und stellt der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft dar, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
  5. Der kaufmännische Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Erkennbare Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich in Textform anzuzeigen.
  6. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
  7. Bei einer Mängelanzeige soll der Kunde insbesondere folgende Informationen zur Verfügung stellen:
    1.     Bestell- oder Rechnungsnummer,
    2.     Artikelbezeichnung und Seriennummer,
    3.     Beschreibung des Mangels,
    4.     Zeitpunkt des Auftretens sowie
    5.     geeignete Fotos oder Videos, soweit zumutbar.
  8. Der Kunde hat gastro total die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
  9. Bei berechtigten Mängelansprüchen kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen. gastro total ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern.
  10. Der Kunde hat die beanstandete Ware zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Nacherfüllung am Einsatzort besteht nur, soweit dies gesetzlich erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist.
  11. Stellt sich heraus, dass kein von gastro total zu vertretender Mangel vorliegt, kann gastro total die für die unberechtigte Mängelprüfung entstandenen erforderlichen Kosten verlangen, sofern der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.
  12. Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei Schäden, die verursacht wurden durch:
    1. ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
    2. fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte,
    3. Nichtbeachtung von Bedienungs-, Installations- oder Wartungshinweisen,
    4. ungeeignete Betriebsstoffe oder Reinigungsmittel,
    5. mangelhafte Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasser-, Kälte- oder Abluftanschlüsse,
    6. natürliche Abnutzung und üblichen Verschleiß,
    7. unterlassene Wartung,
    8. Verkalkung, Korrosion oder übermäßige Verschmutzung, soweit diese nicht auf einem ursprünglichen Produktmangel beruhen,
    9. eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen oder
    10. äußere Einwirkungen nach Gefahrübergang.
  13. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten beweglichen Sachen beträgt zwölf Monate ab Ablieferung.
  14. Bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  15. Die Verkürzung beziehungsweise der Ausschluss der Mängelverjährung gilt nicht:
    1. bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
    2. bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    3. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
    4. bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
    5. bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
    6. bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen innerhalb einer Lieferkette,
    7. bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, oder
    8. soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
  16. Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten. Art, Umfang und Voraussetzungen einer Herstellergarantie richten sich ausschließlich nach der jeweiligen Garantieerklärung des Herstellers.

Die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB greift nur, wenn der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist. Erkennbare Mängel sind dann unverzüglich nach der Untersuchung, später erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.  


§ 14 Rücktritt, Stornierung und freiwillige Warenrücknahme

  1. Da sich der Online-Shop ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
  2. Ein vertragliches Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Eine Stornierung nach Vertragsschluss bedarf der Zustimmung von gastro total in Textform.
  4. gastro total ist nicht verpflichtet, einer Stornierung oder Rücknahme zuzustimmen.
  5. Freiwillige Rücknahmen erfolgen nur nach vorheriger Freigabe durch gastro total und unter einer von gastro total mitgeteilten Retouren- oder Vorgangsnummer.
  6. Die Ware muss, soweit nicht anders vereinbart:
    1.     vollständig,
    2.     unbenutzt,
    3.     unbeschädigt,
    4.     verkaufsfähig und
    5.     möglichst in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgesendet werden.
  7. Die Kosten und die Gefahr einer freiwilligen Rücksendung trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  8. gastro total kann die Zustimmung zur Rücknahme von einem angemessenen Abzug für Prüfung, Aufbereitung, Wertminderung, fehlende Verpackung, Transport oder Wiedereinlagerung abhängig machen. Die konkrete Höhe wird dem Kunden vor der Rücksendung mitgeteilt.
  9. Von einer freiwilligen Rücknahme sind grundsätzlich ausgeschlossen:
    1.     individuell angefertigte oder kundenspezifisch beschaffte Waren,
    2.     Sonderbestellungen,
    3.     bereits installierte, angeschlossene oder in Betrieb genommene Geräte,
    4.     Hygieneartikel mit geöffneter Versiegelung,
    5.     gebrauchte oder beschädigte Ware,
    6.     Ersatzteile, die bereits eingebaut wurden, und
    7.     Waren, deren Rücknahme der Hersteller oder Vorlieferant ausschließt.
  10. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.


§ 15 Haftung

  1. gastro total haftet unbeschränkt:
    •     bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    •     bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    •     nach dem Produkthaftungsgesetz,
    •     soweit gastro total einen Mangel arglistig verschwiegen hat,
    •     soweit gastro total ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, und
    •     in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet gastro total nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  5. Soweit die Haftung von gastro total ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.
  6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten für sämtliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, einschließlich Ansprüchen aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung.
  7. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

B2B-AGB unterliegen weiterhin insbesondere dem Transparenzgebot und dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen.  


§ 16 Schutzrechte und Produktunterlagen

  1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Planungen, Produkttexten, technischen Unterlagen, Konzepten und sonstigen Materialien behält sich gastro total sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor.
  2. Solche Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von gastro total nicht:
    •     vervielfältigt,
    •     bearbeitet,
    •     veröffentlicht,
    •     Dritten zugänglich gemacht oder
    •     zu anderen als den vertraglich vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
  3. Gesetzlich zwingende Nutzungsrechte bleiben unberührt.
  4. Kennzeichen, Marken, Logos und Herstellerbezeichnungen bleiben Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
  5. Soweit dem Kunden Produktdaten, Bilder oder Texte zur vertragsgemäßen Weiterverwendung überlassen werden, erhält er ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten, nicht übertragbaren Nutzungsrechte.


§ 17 Exportkontrolle und Auslandslieferungen

  1. Auslandslieferungen erfolgen nur, wenn sie im Online-Shop angeboten oder ausdrücklich vereinbart wurden.
  2. Der Kunde ist für die Einhaltung der am Bestimmungsort geltenden Einfuhr-, Zulassungs-, Betriebs-, Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Abgaben, Gebühren und sonstige im Empfängerland entstehende Kosten trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich eine andere Lieferbedingung vereinbart wurde.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, Waren nicht unter Verstoß gegen geltende Exportkontroll-, Embargo- oder Sanktionsvorschriften auszuführen, weiterzuliefern oder zu verwenden.
  5. gastro total ist berechtigt, die Erfüllung eines Vertrages auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Erfüllung gegen zwingende außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften oder Sanktionen verstoßen würde.
  6. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit gastro total das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat.


§ 18 Datenschutz

  1. gastro total verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung und Abwicklung der Vertragsbeziehung nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
  2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Zahlungs- und Versanddienstleistern sowie zu den Rechten betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung des Online-Shops.


§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss:
    •     des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und
    •     der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, soweit deren Anwendung zur Geltung eines anderen Rechts führen würde.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der gastro total GmbH.
  3. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung erfüllt sind.
  4. gastro total ist unabhängig davon berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann insbesondere zwischen Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen getroffen werden. Die bloße Unternehmereigenschaft genügt dafür nicht in jedem Fall.